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Amt Döbern Land
Forster Str. 8, 03159
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0, Fax: 035600/3687-15
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Nach massiver Kritik: Proteste gegen AfD-Parteitag: Wann ist es nicht mehr Demokratie?
Die versuchte Blockade des AfD-Parteitags in Erfurt rief Kritik am Vorgehen der Demonstrierenden hervor. Darf Protest gegen eine Partei auf
Verhinderung abzielen? Dazu ein Jurist und ein Politikwissenschaftler.
Darum gehts
•
Nach den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt debattiert Deutschland über Demokratie und legitimen Widerstand.
•
Jurist Maximilian Steinbeis und Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder ordnen ein, wo die Grenze zwischen Protestrecht und Blockade liegt.
•
Steinbeis und Schroeder sind sich einig: Die AfD ist keine normale Partei, auch wenn kein Verbot besteht.
Am Wochenende demonstrierten Zehntausende Menschen in Erfurt gegen den Parteitag der Alternativen für Deutschland (AfD). Schon im Vorfeld hatte ein
breites Bündnis dazu aufgerufen, diesen Parteitag zu verhindern. Die «faschistische Zusammenrottung» dürfe nicht stattfinden, hiess es in einem Aufruf des
Aktionsbündnisses «Widersetzen». Schon beim Aufruf wurden Stimmen laut, die das als undemokratisch oder das falsche Mittel kritisierten. «Wer
Parteitage blockiert, schädigt die Demokratie», titelte etwa Ralf Neukirch, Leiter des Meinugsressorts beim Spiegel.
Tatsächlich verlief dann der grösste Teil der Demonstrationen friedlich und der Parteitag konnte ohne Verzögerungen durchgeführt werden. Die Polizei zog
insgesamt ein positives Fazit. Doch am Rande der Grossdemo kam es zu Versuchen, den Parteitag zu verhindern, bei denen die Polizei einschreiten musste.
Ausserdem wurden mehrere Journalisten des rechten Portals «Apollo News» und Reporter der rechtskonservativen «Jungen Freiheit» gemäss eigenen
Angaben verfolgt und zusammengeschlagen.
«Legitimer Protest endet, wo er auf polititische Betätigung anderer Parteien abzielt»
Entsprechende kritisch fielen auch nach dem Wochenden die Kommentare in den deutschen Medien mehrheitlich aus. «Das war ein Kampf für die
Demokratie mit undemokratischen Mitteln», titelte der «Tagesspiegel». Und weiter: «Demonstranten argumentieren, im Kampf gegen die AfD sei alles
erlaubt. Auch Gewalt. Wie kommt man auf eine solche Idee?»
Dass in einer liberalen Demokratie legitimier Protest dort endet, wo er darauf abzielt, die politische Betätigung anderer Parteien faktisch zu verhindern,
sagt auch Wolfgang Hecke, emeritierter Professor für Staats- und Verfassungsrecht, in einem Gastkommentar in der «FAZ» im Nachgang an die Demos in
Erfurt. Die Betätigungsfreiheit politischer Parteien habe besonderes Gewicht und Verhinderungsblockaden seien keine legitime Protestform. Das gelte
nachdrücklich auch für die AfD.
Gleichzeitig verwies er bereits 2025 in einem Blogbeitrag auf Verfassungsblog.de auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2024, das festhielt, dass es eine
Blockade auch dann legitim und rechtsmässig sein könne, wenn diese zwar eine Blockade beabsichtige, gleichzeitig aber klar ersichtlich eine politische
Botschaft kommuniziert werde, etwa mit Transparenten oder Sprechchören.
«Soweit Gewalt von Demonstrierenden stattgefunden hat, gibt es daran nichts zu beschönigen.»
Maximilian Steinbeis, Jurist
Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder und Jurist Maximilian Steinbeis, der selbst an den Protesten in Erfurt teilgenommen hat, über Demokratie,
deren Feinde, das Grundgesetz und die Frage, was eine Demokratie aushalten muss.
Muss die deutsche Demokratie eine Partei wie die AfD und damit auch deren Parteitage aushalten können?
Wo liegen dabei die Grenzen?
Maximilian Steinbeis: Parteien, die nicht verboten sind, dürfen nicht diskriminiert werden. Dieses Verbot richtet sich aber in erster Linie gegen den Staat,
nicht gegen die Zivilgesellschaft. Keinesfalls kann man daraus ein allgemeines Gebot ableiten, so zu tun, als ob die AfD eine normale Partei sei. Gerade
wurde ein neues wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht, dass sehr materialreich den Beweis führt, dass die Voraussetzungen für ein
Parteiverbotsverfahren vorliegen. Die Entscheidung, trotzdem keines einzuleiten, treffen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Niemand ist dadurch
daran gehindert, sich ein eigenes Urteil zu bilden und daraus Konsequenzen zu ziehen.
«Die AfD ist zunächst akzeptiert und legitimiert und dazu gehören auch Parteitage.»
Wolfgang Schroeder, Politikwissenschaftler
Wolfgang Schroeder: Wenn eine Partei zu radikal die Grundfesten der deutschen Demokratie infrage stellt, dann gibt es Grenzen. Das entspricht der Logik
der wehrhaften Demokratie, die im Vergleich zur Schweiz in Deutschland wegen des Holocausts einen besonderen Stellenwert hat. Es liegt also in der Hand
der AfD, ob sie akzeptiert wird. Aktuell gibt es aber kein Verbot und auch noch keinen bundesweiten Entscheid. In diesem Sinne ist die AfD zunächst
akzeptiert und legitimiert und dazu gehören auch Parteitage. Dass fünf Landesämter für Verfassungsschutz Landesverbände als gesichert rechtsextrem
einstufen, zeigt aber schon, dass es sich hier nicht um eine normale Partei handelt.
AfD: Demokratisch gewählte Partei, aber unter Beobachtung
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist in Teilen gesichert rechtsextrem. Auch auf Bundesebene hat der Verfassungsschutz die Partei als gesichert
rechtsextrem und somit verfassungsfeindlich eingestuft. Mit einer Klage dagegen konnte die AfD diese Einstufung vorläufig rückgängig machen, das
Verfahren dazu läuft noch. Gleichzeitig ist sie aber auch eine demokratisch gewählte Partei. Ein Verbot oder gar ein Verbotsverfahren gibt es nicht –
auch wenn es von Kritikern angestrebt wird. Als solche Partei ist die AfD verpflichtet und hat das Recht, einen Bundesparteitag durchzuführen.
Die AfD selbst weist Vorwürfe, rechtsextrem zu sein, entschieden zurück. Sie bezeichnet das Gutachten des Verfassungsschutzes, das die Partei auch
auf Bundesebene als «gesichert rechtsextremistisch» einstuft, als «demokratiegefährdende Diffamierung» und setzt sich dagegen zur Wehr.
Aussagen einzelner Mitglieder seien nicht repräsentativ für die ganze Partei.
Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer Protestform und Behinderung vom Grundgesetz geschützter Rechte?
Steinbeis: Das Grundgesetz gibt jedem Deutschen das Recht, sich zu gewaltfreien Protesten unter freiem Himmel zu versammeln. Das schliesst auch
das Recht ein, sich dem, wogegen man protestiert, mit seinem Körper in den Weg zu stellen. Auch andere haben Rechte, und die müssen gegen
meine Versammlungsfreiheit abgewogen werden. Reine Verhinderungsblockaden, die nichts zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen, können
problematisch sein. Aber die Proteste, die in Erfurt stattgefunden haben, können nicht als anti-demokratisch bezeichnet werden – im Gegenteil.
«Solange ich bereit bin, die rechtlichen Konsequenzen dafür zu tragen, halte ich das nicht für undemokratisch.»
Maximilian Steinbeis, Jurist
Schroeder: Proteste sind im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit klar legitimiert. Geht es aber um einen Parteitag, dann ist die
Möglichkeit, diesen durchführen zu können, das höhere Gut. Den muss auch eine AfD ausführen können. Im Rahmen der politischen Kultur sind zwar
auch Verhinderungsblockaden praktikabel aber dann muss und darf die Polizei dafür sorgen, dass der Parteitag stattfinden kann – wie das am
Wochenende auch passiert ist. Politisch sind solche Blockaden aber wohl unklug.
Herr Steinbeis, Sie waren selbst auf den Demonstrationen und haben in einem Interview bereits von einem bewussten Regelbruch gesprochen. Können
Sie das erläutern?
Steinbeis: Wenn die Polizei eine Versammlung auflöst oder verbietet und alle Teilnehmenden auffordert, das Gelände zu räumen, ist es ein Regelbruch,
trotzdem da zu bleiben. Wäre das in Erfurt passiert, dann hätte ich diesen Regelbruch begangen. Solange ich bereit bin, die rechtlichen Konsequenzen dafür
zu tragen, halte ich das nicht für undemokratisch. Regelbruch kann und muss als Protestform möglich bleiben. Ziviler Ungehorsam ist ein unverzichtbarer
Teil einer freien, offenen und wehrhaften Demokratie.
Ziviler Ungehorsam als legitimes Mittel?
In einem Gastkommentar bei der «FAZ» schreibt Wolfgang Hecke, emeritierter Professor für Staats- und Verfassungsrecht: «In der demokratischen
Ordnung des Grundgesetzes können derartige Versuche der Verhinderung von Versammlungen anderer und insbesondere auch von Parteiveranstaltungen
nicht hingenommen werden.»
Weiter schreibt er: «Ziviler Ungehorsam stellt in der Tat in liberalen Demokratien einen Seismografen für einzelne Problemlagen dar. Allerdings dürfen
dabei die spezifischen Probleme einzelner Aktionsformen und deren Verträglichkeit mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht übergangen werden.»
Es gab aber auch einzelne Polizeimeldungen zu Gewalt durch Protestierende. Gehört auch das dazu?
Steinbeis: Soweit Gewalt von Demonstrierenden
stattgefunden hat – ich selbst habe keinerlei Gewalt erlebt
und gesehen – gibt es daran nichts zu beschönigen.
In den Faziten von Polizei und Ministerpräsident
wird klar: Der Parteitag konnte stattfinden, es blieb
mehrheitlich friedlich. Gelebte Demokratie?
Schroeder: Verhinderungsblockaden spielten am
Wochenende selber eine minimale Rolle. Die Polizei hat in
dieser Hinsicht den Parteitag sehr gut organisiert.
Die Proteste unterstreichen zudem, dass die AfD eben keine
normale Partei ist. In diesem Sinne sind die Proteste
auch enorm wichtig für Deutschland und die demokratische
Teilhabe.
Steinbeis: Im Vorfeld schien es so, als sehnten sich
gewisse Akteure, insbesondere die AfD selbst, geradezu
Chaos herbei. Das Gegenteil hat stattgefunden. Die
Demonstration hat Zehntausende Menschen mobilisiert,
auch und vor allem aus der Erfurter
Stadtgesellschaft. Da ist etwas entstanden, wovon auch
westdeutsche Städte eine Menge lernen können. Die
Zivilgesellschaft ist aktiv geworden und kümmert sich um
die Demokratie, um ihre Stadt und die Menschen,
die in ihr leben. Für die Demokratie war das ein richtig
guter Tag.
Die Experten
Maximilian Steinbeis ist Jurist, Journalist und Schriftsteller. Seit 2009 betreibt er den Verfassungsblog – ein internationales Forum zu Fragen des öffentlichen Rechts.
Wolfgang Schroeder ist Professor in den
Politikwissenschaften am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Dabei forscht er zu politischen
Systemen, Staat und Verbänden, Parteien und
Sozialpolitik.