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Grundsteuer-Reform: 36 Millionen Grundstücke müssen neu berechnet werden
Die Grundsteuer-Reform wurde auf Forderung des Bundesverfassungsgerichts angestoßen. Zuletzt kalkulierten die Finanzämter
den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die Steuerbehörden
stehen damit vor einem ihrer
größten Projekte in der
Nachkriegsgeschichte. Von
allen Eigentümern
brauchen sie Daten. Meist
geht es um die
Grundstücks- und
Wohnfläche, die Art des
Gebäudes, Baujahre und den
sogenannten
Bodenrichtwert, die die
Besitzer in einer Art
zusätzlichen
Steuererklärung über die
Steuersoftware „Elster“ oder
ein Portal des
Finanzministeriums
hochladen müssen.
Dabei müssen die
Eigentümer allerdings
unterschiedliche Daten
angeben, je nachdem in
welchem Bundesland
sich ihr Grundstück, Haus
oder Wohnung befindet.
Denn die Bundesländer
wenden unterschiedliche
Modelle an. Es gibt das
Bundesmodell, das die
meisten Länder verwenden.
Baden-Württemberg,
Bayern, Hamburg, Hessen
und Niedersachsen tanzen mit ihrem jeweils eigenen Modell zur Grundsteuer aus der Reihe.
Grundsteuer: Bundesmodell und Modell Baden-Württembergs „verfassungswidrig“
Dabei geraten vor allem das Bundesmodell und das Modell Baden-Württembergs in die Kritik von Experten. Verfassungsrechtler
Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, hält
diese sogar für verfassungswidrig.
Grundsteuer „verfassungswidrig“: Jura-Professor rät Eigentümern in mehreren Bundesländern zur Klage
Grundsteuer „verfassungswidrig“: Jura-Professor rät Eigentümern in mehreren Bundesländern zur Klage
Er rät in einem Interview mit focus.de betroffenen Eigentümern deshalb, „unter Einhaltung der Fristen Einspruch gegen den
Grundsteuerbescheid zu erheben und dann zu klagen“. Er erklärt dazu: „Mir ist bewusst, dass das eine Vielzahl von Fällen betrifft.
Doch geht es nicht darum, keine Grundsteuer zu entrichten. Die Bewertung der Steuern muss realitätsgerecht sein, dem
Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen. Noch wäre Zeit, die Abgabengesetze zu korrigieren.“
Doch warum gelten diese Modelle laut Kirchhof als verfassungswidrig? Ein Problem sei, dass der Bundesgesetzgeber sich
entschieden habe, die Einheitswerte zur Grundsteuer-Bewertung, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich bemängelt hatte,
fortzuentwickeln. Der Verfassungsrechtler resümiert
gegenüber focus.de: „Ein sehr schwieriger Auftrag. Eigentlich
sollte eine gleichheitsgerechte Vereinfachung gelingen.
Doch ist das System weiterhin zu kompliziert.“ Die vielen
Parameter würden sich nicht „zu einem folgerichtigen
Bewertungssystem“ verbinden. „Die Grundsteuer des Bundes
ist bereits deshalb gleichheitswidrig“, so Kirchhoff
gegenüber dem Nachrichtenportal.
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